Familienrecht
Im Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie sowie Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt. Dabei ist fast jeder rechtliche Sachverhalt von starken Emotionen überlagert.
Wir begleiten Sie sowohl bei den freudigen Ereignissen wie Eheschließung und Geburt durch
- die Vorbereitung von Eheverträgen,
- Beratung zu Fragen der Anerkennung von Vaterschaften,
- der Übertragung gemeinsamen Sorgerechtes oder
- der Adoption eines Kindes.
Im Streitfall nehmen wir Ihnen einen Großteil Ihrer Sorgen.
Erbrecht
Das Erbrecht reicht von der
- Nachlassplanung,
- Unternehmensnachfolge
bis zur
- Testamentsvollstreckung,
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,
- Abwehr von Nachschulden,
- Prüfung von Erbschaftssteuerbescheiden.
Überlassen Sie nichts dem Zufall! Soweit Sie Regelungen für Ihr Alter und den Tod treffen wollen, sind Sie auch bei uns an der richtigen Adresse.
Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten: Rufen Sie uns an!
Sie haben in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit ein Anliegen von persönlicher Bedeutung?
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf! Ich habe schon viele Menschen vertreten, die sich in einer ähnlichen Situation – wie Sie derzeit – befunden haben.
Meine Assistentin Frau Parke ist – als geprüfte Rechtsfachwirtin – Ihre erste Ansprechpartnerin in der Kanzlei und am Telefon. Sie vereinbart die Besprechungstermine mit mir und kann Ihnen auch bei vielen Fragen rund um Ihr Mandat sofort weiterhelfen. Nur durch die Unterstützung meiner Mitarbeiterin kann ich trotz einer Vielzahl von Anrufen und E-Mails in Ruhe Besprechungen mit Ihnen durchführen und konzentriert Schreiben und Schriftsätze für Sie verfassen.